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Bescheinigung zur Wählbarkeit
 
am 30-04-2008 14:57
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Frage: Muss ich als Kandidat eine Bescheinigung der Wählbarkeit ausfüllen?

Image Antwort: JA  und das Dienstsiegel auf dem Vordruck muss beim jeweiligen Ordnungsamt (in München z.B. das Kreisverwaltungsreferat Zimmer 31/33) eingeholt werden.


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